ALTERNATIVEN ZU R404A
Kältemittel
Spätestens zum 01. Januar 2020 werden Kälteanlagentechniker mit dem Kältemittel R404A auf Grund laufen und bis dahin werden weitere Preisanpassungen den Ausstieg von R404A begleiten. Honeywell plant bereits für 2018 den Verkauf von R404A und R507 in Europa einzustellen. Gleichermaßen wird das Kältemittel R134a dieser Entwicklung folgen. Es wird also höchste Zeit, sich auf alternative Kältemittel und deren Einsatz vorzubereiten.
Im Zuge der massiven Preiserhöhung für das Kältemittel R404A und R134a empfiehlt sich ein sofortiges Umdenken bezüglich der zukünftigen Verwendung beider Stoffe. Neben der preislichen Entwicklung, dürfen ab 2020 hermetisch geschlossene Kühl- und Gefriergeräte mit gewerblichem Nutzen und einem Kältemittel-GWP von mehr als 2500 (z.B. R404A) nicht mehr errichtet werden. Die meisten Verdichter- und Komponentenhersteller, wie beispielsweise Bitzer, Danfoss oder Emerson haben alternative Kältemittel, wie R449A und R452A bereits für ausgewählte Produkte und deren Einsatz in der Gewerbe- und Industriekälte freigegeben.R404A-Alternativen | Wissenswertes zu R449A und R452A
Die Kältemittel R449A und R452A sind nicht brennbar und in ihrer Zusammensetzung sehr ähnlich. Gemäß den Normen ASHRAE 34 und DIN EN 378 wurde beiden Stoffen die Sicherheitsgruppe A1* zugeordnet. Sie enthalten kein Chlor, das Ozonabbaupotential (ODP) liegt bei 0 und das Treibhauspotential (GWP) ist 45 Prozent geringer als das von R404A.
Im Zuge der massiven Preiserhöhung für das Kältemittel R404A und R134a empfiehlt sich ein sofortiges Umdenken bezüglich der zukünftigen Verwendung beider Stoffe. Neben der preislichen Entwicklung, dürfen ab 2020 hermetisch geschlossene Kühl- und Gefriergeräte mit gewerblichem Nutzen und einem Kältemittel-GWP von mehr als 2500 (z.B. R404A) nicht mehr errichtet werden. Die meisten Verdichter- und Komponentenhersteller, wie beispielsweise Bitzer, Danfoss oder Emerson haben alternative Kältemittel, wie R449A und R452A bereits für ausgewählte Produkte und deren Einsatz in der Gewerbe- und Industriekälte freigegeben.R404A-Alternativen | Wissenswertes zu R449A und R452A
Die Kältemittel R449A und R452A sind nicht brennbar und in ihrer Zusammensetzung sehr ähnlich. Gemäß den Normen ASHRAE 34 und DIN EN 378 wurde beiden Stoffen die Sicherheitsgruppe A1* zugeordnet. Sie enthalten kein Chlor, das Ozonabbaupotential (ODP) liegt bei 0 und das Treibhauspotential (GWP) ist 45 Prozent geringer als das von R404A.
R22 Ausstieg
Mit den nachfolgenden Erläuterungen möchten wir Ihnen einen Überblick zu den oben genannten Verordnungen sowie zum Verwendungsverbot von HFCKW - R22 - geben.
R22 (HFCKW) ist in Neuanlagen seit dem 01.01.2000 verboten. Die Verwendung von Frischware (neu produziertes Kältemittel R22) zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen ist noch bis einschließlich 31.12.2009 zulässig. Ab dem 01.01.2010 darf nur noch zurückgewonnenes Kältemittel R22 zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden. Die Verwendung von recyceltem Kältemittel R22 ist dann noch bis einschließlich 31.12.2014 zulässig. Die Menge des zur Verfügung stehenden recycelten Kältemittels R22 hängt wohl dann davon ab, wie viele Kälte- und Klimaanlagen in Deutschland umgerüstet und außer Betrieb genommen werden. Es kann daher zu Engpässen bei der Beschaffung von recyceltem Kältemittel R22 und damit auch zu deutlichen Preissteigerungen kommen.
Der Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen mit dem Kältemittel R22 ist auch nach dem 01.01.2015 noch zulässig, wenn diese vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind und kein Kältemittel R22 zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss.
Die Umrüstung von R22 (HFCKW) auf alternative Kältemittel ist in vielen Fällen möglich. Dennoch ist bei jeder Anlage eine individuelle Prüfung erforderlich.
Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg FCKW, HFCKW (z.B. R22) Füllgewicht müssen jährlich auf Dichtheit geprüft werden.
Kälte- und Klimaanlagen mit FKW, HFKW (z.B. R134a, R404A, R407C, R410A, R422D) müssen ab 3 kg Füllgewicht jährlich auf Dichtheit, ab 30 kg zwei mal jährlich (bei Einbau eines automatischen Leckerkennungssystems jährlich) und ab 300 kg vier mal jährlich (bei Einbau eines automatischen Leckerkennungssystems zwei mal jährlich) auf Dichtheit geprüft werden. Bei einem Füllgewicht über 300 kg ist der Betreiber ortsfester Anlagen (Kälte und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen) verpflichtet, Leckage-Erkennungssysteme installieren zu lassen und diese mindestens alle 12 Monate prüfen zu lassen, um eine ordnungsgemäße Funktion sicher zu stellen.
Es ist die Pflicht des Betreibers von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die Leckdichtheitskontrollen durchführen zu lassen.
Dichtheitsprüfungen werden von uns im Rahmen der Wartungs- und Reinigungsarbeiten unabhängig von den Verordnungen (-EG- Nr. 2037/2000, ChemOzonSchichtV, -EG- Nr. 842/2006) durchgeführt. Bei Anlagen ab 3 kg Füllgewicht wird die jeweilige Dichtheitsprüfung in einem Anlagendatenblatt dokumentiert. Die Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Seit dem 05.07.2009 dürfen nur noch zertifizierte Unternehmen Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten und instand halten sowie Dichtheitsprüfungen durchführen und Kältemittel zurückgewinnen.
R22 (HFCKW) ist in Neuanlagen seit dem 01.01.2000 verboten. Die Verwendung von Frischware (neu produziertes Kältemittel R22) zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen ist noch bis einschließlich 31.12.2009 zulässig. Ab dem 01.01.2010 darf nur noch zurückgewonnenes Kältemittel R22 zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden. Die Verwendung von recyceltem Kältemittel R22 ist dann noch bis einschließlich 31.12.2014 zulässig. Die Menge des zur Verfügung stehenden recycelten Kältemittels R22 hängt wohl dann davon ab, wie viele Kälte- und Klimaanlagen in Deutschland umgerüstet und außer Betrieb genommen werden. Es kann daher zu Engpässen bei der Beschaffung von recyceltem Kältemittel R22 und damit auch zu deutlichen Preissteigerungen kommen.
Der Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen mit dem Kältemittel R22 ist auch nach dem 01.01.2015 noch zulässig, wenn diese vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind und kein Kältemittel R22 zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss.
Die Umrüstung von R22 (HFCKW) auf alternative Kältemittel ist in vielen Fällen möglich. Dennoch ist bei jeder Anlage eine individuelle Prüfung erforderlich.
Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg FCKW, HFCKW (z.B. R22) Füllgewicht müssen jährlich auf Dichtheit geprüft werden.
Kälte- und Klimaanlagen mit FKW, HFKW (z.B. R134a, R404A, R407C, R410A, R422D) müssen ab 3 kg Füllgewicht jährlich auf Dichtheit, ab 30 kg zwei mal jährlich (bei Einbau eines automatischen Leckerkennungssystems jährlich) und ab 300 kg vier mal jährlich (bei Einbau eines automatischen Leckerkennungssystems zwei mal jährlich) auf Dichtheit geprüft werden. Bei einem Füllgewicht über 300 kg ist der Betreiber ortsfester Anlagen (Kälte und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen) verpflichtet, Leckage-Erkennungssysteme installieren zu lassen und diese mindestens alle 12 Monate prüfen zu lassen, um eine ordnungsgemäße Funktion sicher zu stellen.
Es ist die Pflicht des Betreibers von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die Leckdichtheitskontrollen durchführen zu lassen.
Dichtheitsprüfungen werden von uns im Rahmen der Wartungs- und Reinigungsarbeiten unabhängig von den Verordnungen (-EG- Nr. 2037/2000, ChemOzonSchichtV, -EG- Nr. 842/2006) durchgeführt. Bei Anlagen ab 3 kg Füllgewicht wird die jeweilige Dichtheitsprüfung in einem Anlagendatenblatt dokumentiert. Die Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Seit dem 05.07.2009 dürfen nur noch zertifizierte Unternehmen Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten und instand halten sowie Dichtheitsprüfungen durchführen und Kältemittel zurückgewinnen.